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ai gruppe moers mit flyern

02.06.2009

Sterne für die Menschenrechte

Die Moerser Gruppe von Amnesty International beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „Sterne für die Menschenrechte“ zur Europawahl 2009. Ziel der Kampagne ist es, die Kandidaten des EU Parlaments auf Handlungsmöglichkeiten zugunsten der Menschenrechte aufmerksam zu machen. Gleichzeitig soll auch den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, die Meinung der Abgeordneten zur Thematik „Menschenrechte“ kennenzulernen. Gemeinsam mit der NRZ hat die Moerser AI-Gruppe hierzu einen Fragebogen für die lokalen Abgeordneten erarbeitet. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Ulrich Kaiser (SPD) und Karl-Heinz Florenz (CDU) für die ausführlichen Antworten!

Empfehlungen von Amnesty International

Die neu gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments sollten ...

  • in den ersten Monaten nach den Wahlen die europäische Mitverantwortung an den Verschleppungsflügen („renditions“) der CIA im „Kampf gegen den Terror“ bekräftigen, indem sie wie das vergangene Parlament eine Resolution dazu verabschieden. Darin soll die „wiederholte Akzeptanz und Verschleie-rung dieser Praxis durch die Geheimdienste und Regierungsbehörden mehrerer europäischer Länder“ verurteilt werden.
  • alle EU-Mitgliedstaaten auffordern, wichtige Menschenrechtsverträge zu ratifizieren und tatsächlich umzusetzen, darunter das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention (2002), das die Inspektion von Hafteinrichtungen ermöglicht sowie das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirt schaftli-che, soziale und kulturelle Rechte (2008), das Individualbeschwerden zulässt.
  • Druck auf alle EU -Akteure ausüben, mit einer Stimme für die Menschenrechte zu sprechen
  • sich dazu verpflichten, dass der Schutz der Menschenrechte Bestandteil jeder Erklärung des Parlaments zu Drittstaaten ist
  • Rat und Kommission auffordern, Menschenrechtsanliegen auf die Agenda jedes Gipfeltreffens zu setzen
  • darauf dringen, dass Menschenrechte eine Querschnittsaufgabe für alle Ausschüsse des Parlaments sind
  • Geld für gute Pläne einfordern
  • die Mitgliedstaaten dazu auffordern, für die Umsetzung der Menschenrechtsinstrumente die entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen
  • das Haushaltsrecht dazu nutzen, mehr Mittel für den Schutz der Menschenrechte – etwa im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte – bereitzustellen

Karl-Heinz Florenz, CDU-Kandidat für das Europaparlament


1. Welche Rolle spielen Menschenrechte Ihrer Meinung nach in der EU?

Für mich ist die EU seit nunmehr 60 Jahren Garant für Frieden, Freiheit und Menschenrechte - in der EU und zunehmend auch in anderen Teilen der Welt. Dies sehe ich auch als unsere Verantwortung – besonders als unsere Verantwortung als Volksvertreter.

Seit 1988 hat das Europäische Parlament zudem den Sacharow-Preis für die Freiheit des Geistes geschaffen. Er wird jedes Jahr einer Person oder internationalen Organisation verliehen, die sich auf dem Gebiet der Menschenrechte ausgezeichnet hat. So ging der Preis 2007 an den sudanesischen Menschenrechtsanwalt Salih Mahmoud Osman, 2008 wurde der chinesische Menschenrechtler Hu Jia ausgezeichnet.

Diese - öffentlichkeitswirksame - Betätigung des Europaparlaments, aber auch die Bemühungen von so vielen Kollegen, die sich etwa für Afrika, hier besonders Darfur, oder Tibet einsetzen, sehe ich als sehr wichtig an. Oftmals gestaltet sich ein Austausch von Mensch zu Mensch einfacher, als wenn sich Staaten oder Regierungen einbringen.

Dies ist ein ganz wichtiges Feld, auf dem sich Europaparlamentarier engagieren.

2. Wo sehen Sie im Augenblick den größten Handlungsbedarf seitens der EU, um die Wahrung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der EU zu gewährleisten?

Wie im Falle des Georgienkonflikts muss die EU einig und mit einer starken Stimme einschreiten. Nur wenn wir gemeinsam handeln, können wir als EU helfen, Konflikte zu lösen und Menschenrechte zu schützen. Die Ratifizierung des Reformvertrags mit der Grundrechtecharta ist ein weiterer Schritt hin zu einer immer stärkeren Achtung der Menschenrechte - auch in der EU.

3. Wie können Ihrer Meinung nach alle Mitgliedsstaaten dazu bewegt werden, das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention zu ratifizieren?

Die Antifolterkonvention ist, wenn ich richtig informiert bin, eine Konvention des Europarats – nicht der EU. Deutschland hat das Zusatzprotokoll 2006 unterzeichnet. Es ist, so glaube ich, in der EU allgemein anerkannt, dass Folter unbedingt abzulehnen und abzuschaffen ist. Welche Vorgehensweise eingeschlagen wird, um dieses Ziel zu erreichen, scheint jedoch nicht klar zu sein. Vielleicht kann auch hier das Europäische Parlament ein geeignetes Gesprächsform darstellen – schon oft waren Anhörungen des EP ein wertvoller Beitrag.

4. Wo sehen Sie die Möglichkeiten des Parlaments, Rat und Kommission zu veranlassen, Menschenrechtsanliegen auf die Agenda jedes Gipfeltreffens zu setzen?

Zunächst: Das Parlament hat hier keine direkte Kompetenz. Allerdings: Das Parlament hat "Hebel", Möglichkeiten, um in vielfältigen Bereichen Einfluss zu nehmen.

Beispiele sind das Haushaltsrecht und das Zustimmungsrecht zu internationalen Verträgen. So ist es beispielsweise auf den beharrlichen Kampf des Parlaments zurückzuführen, dass die EU seit 1992 systematisch Menschenrechtsklauseln in die Abkommen einfügt, die sie mit Drittstaaten abschließt.

Der Plenarsaal ist zudem ein öffentliches Forum, in dem wir als Abgeordnete helfen können, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Verletzungen der Menschenrechte in bestimmten Ländern lenken können. Das Europäische Parlament verabschiedet jedes Jahr eine Entschließung zur Menschenrechtssituation in Drittstaaten sowie regelmäßig Entschließungen zur Achtung der Menschenrechte in der EU. So hat das EP beispielsweise zur Menschenrechtslage in China, Russland, dem Iran, aber auch "Nachbarn", wie etwa Weißrussland Stellung genommen. Während jeder monatlichen Plenartagung verabschiedet das Parlament zudem auch Entschließungen über aktuelle Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Wenn wir weiterhin beharrlich dafür kämpfen, könnte eine entsprechende Regelung auch für Gipfeltreffen eingeführt werden.

5. Was können/werden Sie persönlich tun, um zu gewährleisten, dass der Menschenrechtsschutz im Parlament eine seinem Stellenwert gebührende Berücksichtigung findet?

Ich bin der Meinung, dass die Parlamentarier diesem Thema bereits eine hohe, angemessene Wichtigkeit zuordnen - so haben wir zum Beispiel auch einen Unterausschuss, der sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt. Es gilt jedoch, weiterhin daran zu arbeiten, das Plenum als Forum zu nutzen und auf Verstöße aufmerksam zu machen.

Öffentlichkeit ist unsere stärkste Waffe.

Ulrich Kaiser, SPD-Kandidat für das Europaparlament


1. Welche Rolle spielen Menschenrechte Ihrer Meinung nach in der EU?

Es gibt gute Ansätze für eine aktive Menschenrechtspolitik sowohl ausserhalb und innerhalb der EU. Die Achtung der Menschenrechte ist einer der zentralen Werte der EU und auch eines der wichtigsten Beitrittskriterien. Das Europäische Parlament verabschiedet regelmäßig Entschließungen zur Menschenrechtssituation innerhalb und ausserhalb der EU und dient als Forum, um auf Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen. Es hat sich zum Beispiel intensiv für die Freilassung von Ingrid Betancourt eingesetzt. Auch der vom Parlament verliehene Sacharow-Preis unterstützt Personen, die sich in besondere Weise für die Einhaltung der Menschenrechte eingesetzt haben.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Parlament über sein Zustimmungsrecht zu internationalen Verträgen regelmäßig Menschenrechtsklauseln einfügt.

2. Wo sehen Sie im Augenblick den größten Handlungsbedarf seitens der EU, um die Wahrung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der EU zu gewährleisten?

Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU und der Einwanderungs- und Asylpolitik. Zumindest seit den Anschlägen am 11.9.2001 werden diese Bereiche durch reine Sicherheitsfragen dominiert. Menschenrechte kommen zu kurz. Die Situation der afrikanischen Bootsflüchtlinge, die in Malta und Italien anlanden, ist unerträglich. Das Europäische Parlament benötigt in diesem Politikbereich dringend umfassende Mitentscheidungrechte. Der Vertrag von Lissabon bringt hierzu Verbesserungen.

3. Wie können Ihrer Meinung nach alle Mitgliedsstaaten dazu bewegt werden, das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention zu ratifizieren?

Indem man über das Europäische Parlament Öffentlichkeit herstellt und dadurch Druck ausübt.

4. Wo sehen Sie die Möglichkeiten des Parlaments, Rat und Kommission zu veranlassen, Menschenrechtsanliegen auf die Agenda jedes Gipfeltreffens zu setzen?

Die Kommission könnte hierzu vom Parlament als Vorbedingung ihrer Wahl verpflichtet werden.

5. Was können/werden Sie persönlich tun, um zu gewährleisten, dass der Menschenrechtsschutz im Parlament eine seinem Stellenwert gebührende Berücksichtigung findet?

Im Rahmen einer sozialen Folgenabschätzung sollten alle Massnahmen und Gesetze der EU vor ihren Erlass auf Auswirkungen auf die Grundrechts- und Menschenrechtssituation geprüft werden. Hierfür werde ich mich einsetzen, wenn ich in das Europäische Parlament gewählt werde.